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19. Januar 2015

Neue Veränderungen des MOBILI-PASS in Frankreich


Zur Förderung der geografischen Mobilität von Mitarbeitern können im Rahmen des MOBILI-PASS Subventionen beantragt werden für Relocation-Dienstleistungen. Die Förderbegingungen werden sich gegen Ende des ersten Quartals 2015 wiederholt ändern.

In allen Zonen werden Senkungen von ca. 15% der Förderhöchstgrenzen erwartet.

Die neuen Regelungen treten voraussichtlich Ende des ersten Trimesters in Kraft. Bis dahin gelten die aktuellen Förderbedingungen.

Es wird empfohlen, Förderanträge vor Ende März einzureichen.

Übertragen Sie das Management der Mitarbeiterentsendungen an effiziente Experten!

Wir stehen Ihnen sofort zur Verfügung, um Sie in allen Schritten im Zusammenhang mit internationaler Mobilität zu unterstützen.