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14. September 2023

Luxemburg vereinfacht die Anstellungsvorschriften für Drittstaatsangehörige mit neuem Einwanderungsgesetz


Hier ein Überblick über die wesentlichen Änderungen:
Arbeitserlaubnisverfahren verfeinert: Drittstaatsangehörige, die nach Luxemburg kommen, um Dienstleistungen für bis zu drei Monate anzubieten, sind nun von den üblichen Anforderungen für Arbeitserlaubnisse befreit. Früher galt diese Ausnahmeregelung hauptsächlich für Personen innerhalb bestimmter Unternehmenssektoren.

Beschleunigte Ausstellung des ADEM-Zertifikats: Früher mussten Arbeitgeber nach der Meldung einer freien Stelle eine dreiwöchige Wartezeit in Kauf nehmen, während die Nationale Arbeitsvermittlungsagentur (ADEM) überprüfte, ob lokale Kandidaten dem Stellenprofil entsprachen. Mit der aktualisierten Regelung:

Für Positionen, die als stark unterbesetzt gelten, verspricht ADEM eine schnelle Fünf-Tage-Bearbeitungszeit für das erforderliche Anstellungszertifikat.

Für andere Rollen verpflichtet sich ADEM zu einer zügigen Bewertung innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Stellenvakanz. Wenn keine passenden Kandidaten gefunden werden, wird das Zertifikat in den nächsten fünf Arbeitstagen ausgestellt.

Wenn ADEM potenzielle Kandidaten identifiziert, werden diese innerhalb von 15 Tagen den Arbeitgebern vorgestellt. Arbeitgeber können diese Optionen ablehnen, benötigen dafür jedoch eine umfassende schriftliche Begründung. Bei berechtigter Ablehnung strebt ADEM an, das Zertifikat innerhalb der nächsten 10 Arbeitstage fertigzustellen.

Arbeitsmarktzugang für Familienmitglieder erweitert: Eine bemerkenswerte Reform ermöglicht es Familienmitgliedern von Drittstaatsangehörigen mit einer luxemburgischen Aufenthaltserlaubnis, sofort nach ihrer Ankunft in Luxemburg eine Anstellung oder Selbständigkeit aufzunehmen.

Abschließend verschärft das Gesetz auch die Strafen für Arbeitgeber, die in irregulären Anstellungssituationen erwischt werden.

Gleichzeitig machen die Vorschriften für selbständige Einzelpersonen aus Drittstaaten nun deutlich, wie wichtig ihre ständige Präsenz in Luxemburg für einen effektiven Geschäftsbetrieb ist. Darüber hinaus kann bei Verlängerungen die Dauer der Aufenthaltserlaubnis nun zwischen einem und drei Jahren variieren, was mehr Flexibilität bietet.

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