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7. Juli 2020

Immigration von Mitarbeitern aus Nicht-EU-Staaten: Frankreich öffnet sukzessive die Grenzen


Nach den Empfehlungen des Europäischen Rates wurde die Liste der Drittländer, deren Einwohner nicht an die Grenzen der Europäischen Union (EU) gebunden sind, von Frankreich bestätigt. Ab dem 7. Juli stehen folgende Länder auf der Liste: Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Korea aus dem Süden, Thailand, Tunesien, Uruguay und China, vorbehaltlich der Gegenseitigkeit.

Der Rat der Europäischen Union hat Ausnahmen für bestimmte Personengruppen empfohlen, insbesondere im Falle wirtschaftlicher Bedürfnisse und wenn die Arbeit des Bewerbers nicht verschoben werden kann oder wenn sie von hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen ausgeführt wird.

Die mit dem Schengen-Raum verbundenen EU-Mitgliedstaaten und Drittländer (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) sind jedoch weiterhin für die Durchsetzung der Beschränkungen verantwortlich. Infolgedessen berichtet die Presse, dass einige Länder Reisenden außerhalb des Schengen-Raums Quarantänebeschränkungen auferlegen oder dass sie die Grenzen nur für einen Teil der Länder der europäischen Liste öffnen werden. Dieser Unterschied könnte kurzfristig zur Einführung neuer Einwanderungskontrollen im Schengen-Raum führen. 

Frankreich hat bestätigt, dass Ausländer auch dann ein Einreisevisum für Studienzwecke beantragen können, wenn das Herkunftsland nicht auf der veröffentlichten Liste steht. Qualifizierte Drittstaatsangehörige scheinen ebenso verfahren zu können (siehe Talent Passport - European Blue Card).

Andererseits erhielten einige Arbeitgeber im Rahmen des Verfahrens zur Einführung von Arbeitnehmern "Ablehnungsschreiben" bzgl. Anfragen für Arbeitserlaubnisse für Drittstaatenangehörige (von der DIRECCTE in Frankreich verifiziertes Dokument, das dann zur Ausstellung eines Visums an das französische Konsulat geschickt wurde). Hierbei ist anzumerken, dass es sich nicht um grundsätzliche Ablehnungen der Anfrage handelt. Unternehmen werden lediglich gebeten, die Arbeitserlaubnis erneut zu beantragen, wenn die gesundheitlichen Bedingungen dies zulassen.

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